datetimelong - 1 year ago - Neue Soziale Bewegungen - Sozialer Brennpunkt - Beiträge
“Wie dreist kann man sein?”, fragt Deutschlands bekannteste Medien-Dreckschleuder gegen SGB II Bezieher, und bricht genüsslich den Stab über Helmut R. (75) – der vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten steht, weil er angeblich in Florida lebt und “monatelang vom deutschen Staat Hartz-IV kassiert” haben soll. Von Joachim Weiss.
Wenn das kein gefundenes Fressen für Springers Hartz-IV-Volksverhetzer ist? “Geht’s noch,” frotzeln sie den Rentner an, “neben seiner Rente (222,- Euro) zusätzlich Grundsicherung für Miete, Heizung, Krankenversicherung” (d.h. 222+533,81 = 755,81 Euro) vom Sozialamt einzufordern? Zugegeben, für einen alleinstehenden Hartz-IV Bezieher ist dieser Betrag an der oberen Bezugsgrenze angesiedelt. Ansonten geht es eigentlich schon noch: Immerhin ist der Mann 75 Jahre alt.
Dreist sei er, heißt es weiter, weil ihm vor einigen Jahren (2003-2007) von einem anderen Bezirksamt schon einmal der Geldhahn abgedreht worden sei – weil er im Ausland lebt. Warum sollte er das nicht tun? Nur weil ein Gesetz, das vom obersten deutschen Gericht 2010 als verfassungswidrig abqualifiziert wurde, behauptet, dass Grundsicherung nur an Personen bezahlt wird, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben?




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